Nach der aktuell gültigen Verordnung des Landes Hessen gelten Landkreise mit einer Inzidenz von 350 an drei aufeinander folgenden Tagen als sog. Corona Hotspot. Hiermit werden die Bestimmungen für den Spielbetrieb in Sporthallen nochmals verschärft. So dürfen Spieler*innen und Zuschauer*innen in einem Corona Hotspot nur noch unter der 2G-Plus Regel am Spielbetrieb teilnehmen (Geimpfte und Genesene, welche zusätzlich noch getestet / geboostert wurden oder Schüler mit regelmäßig gepflegtem Schul-Testheft).
Wir bitten dies entsprechend zu beachten, da der Landkreis Gießen voraussichtlich ab dem 16. Januar 2022 ein Corona Hotspot sein wird und ab dem 19. Januar dann die Hotspot-Regelung gilt!
Vielen Dank und Grüße
Patrik Marsteller
(1. Vorsitzender HSG Pohlheim)